Aufnahme von Schüler*innen
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Einschreibung für die 5. Jahrgangstufe
Termine und Unterlagen
Die Einschreibung findet für alle Münchener Schulen parallel etwa Anfang Mai statt. Sie ist schulorganisatorisch von der Aufnahme in eine höhere (6. Jahrgangsstufe und aufwärts) zu unterscheiden.
Im Vorfeld der Einschreibung finden Sie auf der Startseite nähere Informationen zum Ablauf, zu den notwendigen Unterlagen sowie einen Link auf unser Elternportal.
Grundsätzliches zur Einschreibung
Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung Ihres Kindes am SAG zwar den Besuch eines Gymnasiums ermöglicht, jedoch keine Garantie für die Aufnahme an unserer Schule darstellt!
Sollte die Anzahl der Bewerber die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigen, müssen wir auf der Grundlage der Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und der Schule entscheiden. Eine Ausnahme tritt lediglich für den Fall ein, dass ein Geschwisterkind im auf die Einschreibung folgenden Schuljahr das SAG besucht.
Wir bitten Sie davon abzusehen, im Vorfeld Bewerbungsschreiben abzugeben, in denen Sie subjektiv wichtige Gründe für die Aufnahme Ihres Kindes nennen — wir können diese nicht berücksichtigen!
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass wir im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern — und auch aus Fairnessgründen gegenüber anderen Bewerbern — erwarten, dass die angegebene Adresse dem tatsächlichen Wohnort entspricht.
Schulberatung zur Einschreibung in besonderen Fällen
Sollte Folgendes zutreffen, bitten wir Sie, im Vorfeld der Einschreibung einen Telefontermin mit der Schulberatung unter (0 89) 21 29 91-34 zu vereinbaren:
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Sie eine Lese-Recht-Schreibstörung vermuten oder ein entsprechendes Gutachten vorliegt und/oder
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Ihr Kind aus der 5. Jahrgangsstufe kommt und/oder
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Ihr Kind den Probeunterricht besuchen muss (zum Beispiel, weil es eine staatlich genehmigte Schule besucht) und/oder
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Sie aus einem anderen (Bundes-)Land kommen und/oder
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für Ihr Kind eine Inklusions- oder anderweitige Diagnose vorliegt.
Die Erfahrung zeigt, dass es hilfreich ist, die damit verbundenen speziellen Fragen individuell zu klären. In allen anderen Fällen ist keine Schulberatung notwendig!
Einige häufig gestellte Fragen (»FAQ«)
Übersicht
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Schulberatung — Schulartunabhängig und International (alle Jahrgangsstufen)
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Kenntnisse der deutschen Sprache (alle Jahrgangsstufen)
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Schüler*innen aus der Ukraine (alle Jahrgangsstufen)
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Internationale Klassen (alle Jahrgangsstufen)
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Aufnahme in das Gastschulverhältnis (alle Jahrgangsstufen)
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Wechsel von Zweig oder Fremdsprachenfolge (alle Jahrgangsstufen)
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Gymnasien in München (alle Jahrgangsstufen)
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»Schulsprengel« (Jahrgangsstufe 5)
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Probeunterricht und Aufnahme (Jahrgangsstufe 5)
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Aufnahmeprüfung (Jahrgangsstufen 6–12)
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Einführungsklasse für Schüler*innen mit mittlerem Schulabschluss (ab Jahrgangsstufe 10)
Schulberatung — Schulartunabhängig und International
Für Informationen zum deutschen/bayerischen Schulsystem weisen wir auf folgende Beratungsangebote der Stadt München hin:
Das Gymnasium ist eine von mehreren Schularten in Bayern und gute Deutsch-Kenntnisse eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Bitte informieren Sie sich, falls noch nicht geschehen, auch über andere Schultypen!
Kenntnisse der deutschen Sprache
Der Schulerfolg am Gymnasium hängt ganz wesentlich von den Sprachkenntnissen ab:
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Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache auf mit den Jahrgangsstufen zunehmendem Niveau, Sprechtempo und Abstraktionsgrad. Dabei ist es wichtig, die Informationen genau aufzunehmen und auch Details exakt zu verstehen.
Entsprechendes gilt auch für das Erfassen von Texten.
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Vor allem in Prüfungen ist zudem der schriftliche Sprachgebrauch ausschlaggebend für den Erfolg: Gewandheit und Vielfalt in der Wortwahl, Komplexität des Ausdrucks, nicht zuletzt die Sprachrichtigkeit.
Uns ist klar, dass sich vor allem für begabte, nicht-muttersprachliche Kinder hier ein Spannungsfeld ergibt: zum einen bietet natürlich ein anregendes Lernumfeld auch Chancen für den Spracherwerb. Zum anderen erleben wir immer wieder, dass eine zu große Distanz zwischen sprachlicher Fähigkeit und Anforderung eine frustrierende, den Lernerfolg ernstlich beeinträchtigende Demotivation erzeugt.
Sollte Ihr Kind nicht über deutsche Sprachkenntnisse wenigstens auf Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens verfügen, raten wir daher dringend, von einem direkten Einstieg in das Gymnasium abzusehen! Dies gilt insbesondere für die Oberstufe.
Schüler*innen aus der Ukraine
Geflüchtete Schüler*innen können während ihres Aufenthaltes in München eine Schule besuchen und ihre Ausbildung fortsetzen. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine direkte Aufnahme (als Gastschüler*in, siehe unten) nur in bestimmten Fällen möglich und sinnvoll ist.
Vor allem für eine Aufnahme in das Gymnasium sind solide Deutsch-Kenntnisse unabdingbar. Die Erfahrung zeigt, dass diese auch dann, wenn in der Ukraine ein Gymnasium mit Deutschunterricht besucht wurde, nicht immer in ausreichendem Maß vorliegen. Um eine Frustration durch zu hohe Anforderungen zu vermeiden, empfehlen wir die Aufnahme in eine sogenannte »Brückenklasse«. Leider können wir keine solche Brückenklasse einrichten: die Zuweisung erfolgt durch das Staatliche Schulamt.
Weitere Informationen und eine Zusammenstellung hilfreicher Links speziell für ukrainische Schüler*innen finden Sie im Webauftritt der Landeshauptstadt München unter www.muenchen.de (dort: »Ukrainische Familien: Schule«), auch in ukrainischer Sprache oder auf der Webseite des bayerische Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter www.km.bayern.de.
Internationale Klassen
Leider können wir keine über den regulären Unterricht hinausgehende Sprachförderung anbieten. Eine solche besteht jedoch an Gymnasien mit den sogenannten »Internationalen Klassen«, etwa an folgenden Schulen:
Eine interessante Alternative kann auch die Aufnahme in das sogenannte »InGym-Programm« sein, ein Programm das sich gezielt an leistungsstarke Schüler*innen, die aus dem Ausland kommen, wendet:
Aufnahme in das Gastschulverhältnis
Das normale Verfahren für Schüler*innen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt für längere Zeit im Ausland hatten und dort keine anerkannte deutsche Schule besuchten, ist die Aufnahme als Gastschüler*in. In dieser Zeit sollen die Sprachkenntnisse so weit entwickelt werden, dass ein erfolgreicher Unterrichtsbesuch gewährleistet ist. Können während des Gastschulaufenthaltes bereits aussagekräftige und ausreichende Noten erbracht werden, kann über eine Aufnahme in das reguläre Schulverhältnis entschieden werden. Andernfalls wird am Ende des Gastschulaufenthaltes eine Aufnahmeprüfung (siehe unten) verlangt.
Nach der Aufnahme in das reguläre Schulverhältnis gilt dann noch eine Probezeit.
Bitte beachten Sie, dass sich ein Gastschulverhältnis von einem kurzfristigen Besuch unserer Schule im Rahmen eines Schüleraustausches unterscheidet!
Wechsel von Zweig oder Fremdsprachenfolge
Wir sind ein sprachliches (SG) und ein naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG). Bei einem Wechsel von (zum Beispiel) einem wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium (WSG) ist je nach Jahrgangsstufe ein Aufholen des Lernstoffs in denjenigen Fächern erforderlich, die dem neuen Zweig eigen sind. Zwar kann hierzu eine Nachholfrist vereinbart werden, in aller Regel ist dieses Nachlernen jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden, zumal es parallel zum regulären Unterricht erfolgen muss.
Ähnliches gilt bei einem Wechsel in der Fremdsprachenfolge (zum Beispiel wenn Ihr Kind mit Latein begonnen hat und Englisch die zweite Fremdsprache ist).
Bitte erwägen Sie in einem solchen Fall die Auswahl eines Gymnasiums, das den bisherigen Zweig (oder Fremdsprachenfolge) anbietet.
Gymnasien in München
Weitere Gymnasien in München finden Sie unter anderen in der Informationssammlung der städtischen Bildungsberatung der Landeshauptstadt München.
»Schulsprengel«
Aus dem Kriterium »Wohnortnähe« für die Aufnahme nach der Einschreibung (betrifft nur die 5. Jahrgangsstufe) ergibt sich das Bild eines »Einzugsgebietes«, aus dem wir Schüler*innen aufnehmen. Das ist zwar ähnlich, jedoch nicht zu verwechseln mit dem Konzept der Sprengelschule bei Grund- und Mittelschulen (ein solches gibt es am Gymnasium nicht): die Wohnortentfernung zur Schule spielt erst dann eine Rolle, wenn sich mehr Schüler*innen einschreiben, als wir aufnehmen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Angabe darüber machen können und werden, wie weit die maximale Entfernung ist, bis zu der eine Aufname erfolgen wird. Wir verstehen sehr gut, dass für viele eine solche Angabe hilfreich wäre. Eine solche Entfernungsangabe ergibt sich jedoch stets erst im Nachhinein durch die Distanz der am weitesten von uns entfernt wohnenden Schüler*in, die wir noch haben aufnehmen können.
Diese Zahl hängt von mehreren Faktoren ab, auf die wir keinen Einfluss haben: Anzahl der einschreibenden Schüler insgesamt, darunter der Anteil der Geschwisterkinder sowie natürlich die konkreten Adressen der Familien. Sie unterliegt deutlichen Schwankungen und es wäre nicht seriös, hier eine Zahl zu nennen.
Probeunterricht und Aufnahme
Bei der Einschreibung in die 5. Jahrgangsstufe sind zwei Voraussetzungen zu betrachten: zum einen die Eignung für den gymnasialen Bildungsweg und zum anderen die Wohnortentfernung zur Schule. Beide werden unabhängig voneinander geprüft:
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Die Vergabe eines Schulplatzes wird ausschließlich aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Schule getroffen und zwar unabhängig vom (gegebenenfalls notwendigen) Bestehen des Probeunterrichts.
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Die tatsächliche Aufnahme (falls kein Übertrittszeugnis die Eignung für das Gymnasium ausspricht) ist natürlich erst nach bestandenem Probeunterricht möglich.
Können wir Ihr Kind aufgrund der Wohnortentfernung aufnehmen, reservieren wir den entsprechenden Schulplatz, bis das Ergebnis des Probeunterrichts feststeht. Können wir Ihr Kind dagegen (aus Entfernungsgründen) nicht aufnehmen, so ändert auch ein bestandener Probeunterricht daran nichts.
Aufnahmeprüfung
Wenn Ihr Kind nicht aus einem staatlich anerkannten Gymnasium (sondern, zum Beispiel, aus einer genehmigten Privatschule, etwa einer Montessorischule) zu uns wechselt, bedeutet dies in der Regel, dass für die Aufnahme das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (in den Kernfächern Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch/Latein, Physik einer weiteren Fremdsprache oder Chemie) und einer Probezeit notwendig ist.
Die Aufnahmeprüfung findet in der Regel in der letzten Ferienwoche (Anfang September) statt und prüft in jedem Fach den Jahresstoff der dem Aufnahmejahrgang vorangehenden Jahrgangsstufe. Über die Details, die genauen Termine und Möglichkeiten zur Vorbereitung auf diese Prüfung sprechen wir gerne dann, wenn wir eine Zusage für die Aufnahme geben können.
Nach bestandener Aufnahmeprüfung gilt dann noch eine Probezeit.
Für eine Orientierung über den Prüfungsstoff können Sie sich im Lehrplan des Bayerischen Gymnasiums unter www.lehrplanplus.bayern.de informieren.
Einführungsklasse für Schüler*innen mit mittlerem Schulabschluss
Zum Schulwechsel von (zum Beispiel) der Realschule auf das Gymnasium möchten wir Sie auf die sogenannte Einführungsklasse hinweisen: Diese ist eine spezielle 10. Klasse (am Gymnasium) für Schüler*innen mit mittlerem Schulabschluss und bereitet auf den Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums vor. Dieser Schulweg führt dann in drei Jahren (G8) nach dem Realschulabschluss zum Abitur:
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1 Jahr Einführungsklasse
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2 Jahre Qualifikationsphase der Oberstufe (als reguläre Schüler*in)
Die Einführungsklasse gibt es in zwei Varianten, je nachdem, ob eine zweite Fremdsprache zum mittleren Schulabschluss bereits geprüft worden ist, oder nicht.
In der Regel stellt der direkte Übertritt in das Gymnasium trotz guter Noten in der Realschule eine erhebliche Herausforderung dar. Wir raten daher, zunächst die Realschule mit dem mittleren Schulabschluss abzuschließen.
Folgende Münchener Gymnasien bieten diese spezielle 10. Klasse aller Vorraussicht nach an:
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Kultusministeriums (dort unter »Übertrittsvoraussetzungen Gymnasium«): www.km.bayern.de.
Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
Voraussetzungen und Organisatorisches zur Aufnahme
Die Aufnahme in die sechste oder eine höhere Jahrgangsstufe ist grundsätzlich nur bei freien Kapazitäten und falls dem keine gewichtigen Gründe entgegenstehen nur zum Schuljahreswechsel möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an die Schulleitung:
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Reichen Sie zunächst eine Voranmeldung bis spätestens zum Ende des Schuljahres ein. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
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Sollten wir einen Platz anbieten können, benachrichtigen wir Sie gesondert. Bitte reichen Sie erst dann die weiteren Unterlagen ein.
Bitte rechnen Sie damit, dass wir eine Aufnahmeentscheidung erst Ende Juli / Anfang August, oft also in den Sommerferien, treffen können!
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Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages ab! Wenn Sie nichts von uns hören, haben wir noch keine Entscheidung treffen können.
Voranmeldung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Voranmeldungen nur dann bearbeiten können, wenn Sie alle Angaben machen und Unterlagen einreichen:
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Ein kurzes Anschreiben an die Schulleitung, hilfreich ist ein Betreff der Art »Aufnahme in die (gewünschte Jahrgangsstufe) ; (Name Ihres Kindes)«. Bitte machen Sie darin folgende Angaben:
Vollständiger Name und Geburtsdatum Ihres Kindes
Name der aktuell besuchten Schule, aktuelle Jahrgangsstufe
Angabe der bislang erlernten Fremdsprachen und deren Reihenfolge
Falls Ihr Kind nicht muttersprachlich Deutsch spricht: Angabe des Sprachniveaus nach dem europäischen Referenzrahmen
Gewünschte Jahrgangsstufe, gegebenenfalls gewünschte weitere Fremdsprachen beziehungsweise gewünschter Schulzweig
Angabe einer Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Telefon), unter der wir Sie zuverlässig, auch in den Ferien, erreichen können.
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Ein aktuelles Zeugnis oder einen aktuellen Leistungsbericht (in Kopie).
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Ein Zertifikat über das Niveau der Deutsch-Kenntnisse nach dem europäischen Referenzrahmen, falls Ihr Kind Deutsch nicht muttersprachlich spricht (Kopie)
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Sollten Sie eine Aufnahme in die Oberstufe beabsichtigen, bitten wir um Angabe der Kurswahl.
Gerne können Sie dies per E-Mail tun: bitte führen Sie den Namen Ihres Kindes und die Jahrgangsstufe, in die Sie um Aufnahme bitten im Betreff an, zum Beispiel
Antrag auf Aufnahme: Vorname, Familienname ; Jahrgangsstufe X
Wir empfehlen durchaus, sich zusätzlich zu einem Antrag auf Aufnahme bei uns auch an andere Schulen (siehe die in der »FAQ« verlinkte Adressenliste) zu wenden. Falls wir Ihnen eine Absage erteilen müssen, ist es für Sie einfacher, mehrere Optionen zu haben.
Verfahren nach der Voranmeldung
Wir werden Ihren Antrag zunächst auf eine Warteliste setzen. Bitte beachten Sie, dass wir über eine Aufnahme in der Regel erst am Ende des Schuljahres entscheiden können, oft auch erst in den Sommerferien!
In einigen Fällen sind vor einer Aufnahme schullaufbahnrechtliche Fragen zu klären, unter anderen bei
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einem Wechsel der Fremdsprachenfolge oder des Schulzweigs
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der Aufnahme aus einer Schule eines anderen Bundeslands oder dem Ausland
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der Aufnahme aus einer nur staatlich genehmigten Schule
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der Aufnahme aus einer anderen Schulart, etwa der Realschule.
Bitte nehmen Sie in solchen Fällen vorab Kontakt mit der Schulberatung auf!
Aufnahmeverfahren nach einer Zusage
Für den Fall, dass Sie eine Zusage der Schulleitung erhalten haben, finden Sie hier die notwendigen Formulare zur Anmeldung. Bitte reichen Sie diese nicht zur Voranmeldung ein! Wir benötigen alle Unterlagen in Papierform:
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Formular: Anmeldung in Jgst 6–12 (Abgabe zwingend)
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Kopie der Geburtsurkunde oder des Geburtsscheins (Abgabe zwingend)
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Kopie eines aktuellen Zeugnis, in jedem Fall des letzten Jahreszeugnis Ihres Kindes (Abgabe zwingend)
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Kopie des Impfpasses beziehungsweise einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern gemäß § 20 (9) IfSG (Abgabe zwingend)
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Formular: Einwilligungserklärung zur Verarbeitung von Personendaten am SAG (Abgabe zwingend) und für Ihre Unterlagen die dazugehörigen Informationen.
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung!
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Formular: Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung im Elternportal, abhängig vom Alter Ihres Kindes (Abgabe zwingend):
Ist Ihr Kind jünger als 14 Jahre: Erklärung für Eltern und im Namen ihres Kindes.
Ist Ihr Kind zwischen 14 und 18 Jahren: Zwei Erklärungen für Eltern und Schüler*innen.
Sind Sie selbst volljährige Schüler*in: Erklärung für Volljährige Schüler*innen.
Zusätzlich für Ihre Unterlagen die dazugehörigen Informationen (»Datenschutzerklärung«). Diese sind für alle Altersstufen gleich.
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Kopie des Personalausweises der einschreibenden Person (Abgabe zwingend)
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Gegebenenfalls Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (Abgabe zwingend, falls zutreffend)
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Gegebenenfalls Kopie des Sorgerechtsbeschluss beziehungsweise Vollmachten zur Auskunftserteilung an nicht-sorgeberechtigte Personen, etwa: Lebenspartner*innen, Betreuer*innen (Abgabe zwingend, falls zutreffend)
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Formular: Antrag auf Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht, wenn Ihr Kind diesen Konfessionen nicht angehört (nur falls zutreffend).
Formular: Antrag auf Zustimmung der Orthodoxen Bischofskonferenz Deutschland zur Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht (nur falls zutreffend).
Aktuelle Informationen über das Angebot eines Orthodoxen Religionsunterrichts liegen uns derzeit noch nicht vor.
Verfahren nach einer Absage
Können wir den gewünschten Schulplatz nicht anbieten, erhalten Sie von uns eine Absage und wir vernichten Ihre Unterlagen. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmals eine Aufnahme anstreben, bitten wir um erneute Voranmeldung nach dem oben beschriebenen Verfahren.
M. Haehn