Lese-Rechtschreib-Störung
Kurze Information zur L-R-S im schulischen Kontext.
Schulischer Kontext
Die Informationen auf dieser Seite sollen eine erste Orientierung zur Frage der Berücksichtigung besonderer Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens am SAG geben. Sie können und sollen nicht jede individuelle Frage klären (dafür laden wir Sie herzlich zu einem Beratungsgespräch ein). Zudem bleiben sie auf den schulischen Kontext beschränkt.
Der Rahmen wird durch Artikel 52 (5) BayEUG (»Nachweise des Leistungsstands«) sowie den §§31–36 BaySchO (»Teil 4: Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz«) gesteckt.
Zum Begriff
Der Begriff »Lese-Rechtschreib-Störung« (L-R-S) umfasst als Sammelbegriff die folgenden Störungsbilder:
-
Isolierte Lesestörung
-
Isolierte Rechtschreibstörung
-
Kombinierte Lese- und Rechtschreibstörung
Die Diagnose beziehungsweise Anerkennung einer Form der L-R-S für den schulischen Bereich liegt vollständig in der Verantwortung der Schulpsycholog*innen. Externe Gutachten und die Einschätzung der Fachlehrkräfte werden dabei, sofern vorhanden, selbstverständlich mit einbezogen.
Maßnahmen
Nach erfolgter Diagnose können auf drei Ebenen Maßnahmen zur Unterstützung vereinbart werden:
-
Individuelle Unterstützung — Maßnahmen, die Lehrkräfte unabhängig von einem Antrag der Eltern im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens im Unterricht mit Ausnahme von Leistungsfeststellungen gewähren.
-
Nachteilsausgleich — Maßnahmen, die nach Anordnung der Schulleitung bei Leistungsfeststellungen gewährt werden und die lediglich die Form der Prüfung, nicht jedoch die Prüfungsinhalte betreffen.
-
Notenschutz — Maßnahmen, die nach Anordnung der Schulleitung bei Leistungsfeststellungen gewährt werden, die einzelne Prüfungsinhalte betreffen und die eine Zeugnisbemerkung erforderlich machen.
Alle Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Fachlehrkäften Ihres Kindes umgesetzt.
Organisatorischer Ablauf
-
Ausgangspunkt ist die schulpsychologische Beratung. Bitte nehmen Sie mit den Schulpsycholog*innen Kontakt auf, wenn Sie für Ihr Kind das Vorliegen einer L-R-S vermuten oder von Lehrkräften entsprechende Empfehlungen erhalten.
Sollten Sie von externen Beratungsstellen oder von Schulpsycholog*innen anderer Schulen (etwa der Grundschule) bereits Gutachten vorliegen haben, nehmen Sie bitte auch mit uns Kontakt auf.
-
Abhängig vom Ergebnis der Beratung folgen weitere Schritte, die wir mit Ihnen besprechen. Bis zu Ihrer Entscheidung, die oben genannten Maßnahmen zu beantragen, unterliegt die Beratung selbstverständlich der Verschwiegenheit (dies gilt auch für die von Ihnen vorgelegten Gutachten).
Beratung
Wir legen Wert darauf, die Berücksichtigung einer L-R-S individuell und im Einzelfall zu regeln. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, in dem wir Ihre — und die Anliegen Ihres Kindes — gemeinsam besprechen können.
Schulpsycholog*innen am SAG