Auslandsschulbesuch
Die Schule verlassen, um wieder an die Schule zurückzukehren?
Überblick
Ein Besuch einer Schule im Ausland wird am SAG von der Schulleitung, der Schulberatung, den Stufenbetreuungen sowie dem Kollegium unterstützt. Er kann sich von ein paar Monaten bis zu einem Schuljahr erstrecken und sollte rechtzeitig, das heißt am besten mit einem Vorlauf von eineinhalb bis zwei Schuljahren geplant werden.
Über die folgende Kurzdarstellung hinaus können sich Schüler*innen sowie ihre Erziehungsberechtigten persönlich bei der Schulberatung am SAG informieren lassen.
Ziele
Der längere Aufenthalt von Schüler*innen im Ausland dient
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der persönlichen Begegnung,
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dem Kennenlernen anderer Kulturen,
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der Offenheit und Flexibilität,
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der Stärkung von Selbstständigkeit und Selbstvertrauen,
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der Förderung fremdsprachlicher Kenntnisse,
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der Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen.
Antrag und Verfahren
Interessierte Schüler*innen und ihre Eltern wenden sich bitte grundsätzlich an den Beratungslehrer, Herrn Florian Kollmannsberger (auch dann, wenn Sie keine Beratung, etwa zur Auswahl einer Schule oder Organisation wünschen).
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Über Informationen zum Auslandsschulbesuch und eine eventuelle Beratung zur Entscheidungsfindung hinaus, erhalten Schüler*innen einen Laufzettel, der sie bei den organisatorischen Vorbereitungen unterstützt. Dieser fordert auch die unbedingt nötige Rücksprache mit den Oberstufenkoordinator*innen sowie gegebenenfalls mit der Fachlehrkraft Latein.
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Für die Beurlaubung zum Auslandsschulbesuch ist zudem ein schriftlicher Antrag der Eltern an die Schulleitung notwendig. Wir stellen Ihnen hier einen Muster-Antrag zur Verfügung, den Sie an Ihre Verhältnisse anpassen können (Bitte beachten Sie, dass dieser aus technischen Gründen nur unter den Betriebsystemen Windows oder Linux korrekt angezeigt wird).
Der Antrag muss spätestens Ende Mai vor Beginn des Schuljahres vorliegen, in dem der Besuch im Ausland vorgesehen ist. Dem Antrag ist der vollständig ausgefüllte Laufzettel beizulegen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Auslandsschulbesuch während des laufenden Schuljahres aus organisatorischen Gründen nicht generell bewilligt werden kann!
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Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, aus der gegebenenfalls auch hervorgeht, ob ein Vorrücken auf Probe (siehe unten) im Anschluss an den Auslandsschulbesuch genehmigt wurde.
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Nach der Rückkehr aus dem Ausland reichen Sie bitte ein Zeugnis der besuchten Schule ein, aus der die Dauer des Aufenthalts hervorgeht.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Inanspruchnahme unseres Beratungsangebotes weder mit einer Information der Schulleitung noch mit der Bewilligung einer Beurlaubung zum Auslandsschulbesuch verbunden ist und in jedem Fall von Ihnen ein Antrag gestellt werden muss!
Auslandsschulbesuch und ILV
Im Zusammenhang mit dem Besuch einer Auslandsschule besteht die Option einer Anmeldung für die Fachmodule der individuellen Lernzeitverkürzung. Die Teilnahme an diesen Modulen ist jedoch weder formal eine Voraussetzung für die Genehmigung noch inhaltlich eine Notwendigkeit für die Rückkehr in den Schulbetrieb an unserer Schule.
Varianten des Auslandsschulbesuchs — Schullaufbahn
Die bevorzugte Jahrgangsstufe für einen Auslandsschulbesuch ist die 11. Jahrgangsstufe (im G8 war es die 10. Jahrgangsstufe). Bei Anmeldung bis Mai der 8. Jahrgangsstufe besteht die Möglichkeit, an Modulen der individuellen Lernzeitverkürzung (ILV) teilzunehmen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Wiedereinstieg nach dem Auslandsschulbesuch, vor allem in die Oberstufe und dort in Mathematik und den Naturwissenschaften, herausfordernd sein kann! Wir empfehlen, bereits in der Vorbereitung Rücksprache mit den jeweiligen Fachlehrkräften zu nehmen und eine ausreichende Phase der Wiederholung nach der Rückkehr einzuplanen.
Auslandsschulbesuch für ein ganzes Schuljahr
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Ein ganzjähriger Auslandsaufenthalt umfasst die Beurlaubung für ein vollständiges Schuljahr. Er ist an den Besuch einer Auslandsschule über ein Ausbildungsjahr hinweg gebunden.
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Die Schüler*in ist vom Besuch des Unterrichts am SAG vollständig befreit, selbst dann, wenn aufgrund abweichenden Beginns und/oder Ende des Schuljahres im Ausland ein Besuch des Unterrichts am SAG möglich wäre. Ein freiwilliger Besuch des Unterrichts wird insbesondere am Ende des Schuljahres zum Anknüpfen an den Schulstoff empfohlen und unterstützt.
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Leistungsnachweise werden nicht erhoben und ein Zeugnis wird nicht ausgestellt. Schüler*innen erhalten eine Bestätigung über ihre Beurlaubung und die Zugehörigkeit zum SAG. Sie rücken auf Probe in die nächste Jahrgangsstufe vor.
Auslandsschulbesuch für den Teil eines Schuljahres
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Ein halbjährlicher Auslandsaufenthalt umfasst die Beurlaubung für das erste oder das zweite Schulhalbjahr. Ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt umfasst die Beurlaubung für einen Zeitraum von einigen Monaten zu einem beliebigen Zeitpunkt im Schuljahr. Halbjährlich und mehrmonatige Auslandsaufenthalte werden in dieser Darstellung auch als teilweise Beurlaubungen zusammengefasst.
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Bei einer teilweise Beurlaubung muss für den bewilligten Zeitraum der Besuch einer Auslandsschule nachgewiesen werden. In den übrigen Monaten besteht Anwesenheitspflicht, es werden alle anstehenden Leistungsnachweise gefordert. Sofern Ihr Kind nicht für einen die letzten beiden Monate eines Schuljahres umfassenden Zeitraum beurlaubt wurde, erhält es auch ein Zeugnis und unterliegt den regulären Vorrückungsbestimmungen.
Latinum
Ein Problem bei einem Auslandsaufenthalt in Jahrgangsstufe 10 stellt — sofern diese Sprache gelernt wurde — das fehlende »Latinum« dar. Dieses kann durch eine schulinterne Feststellungsprüfung am Ende der 9. Jahrgangsstufe erworben werden. Wir empfehlen dringend die rechtzeitige Rücksprache mit der Fachlehrkraft!
Oberstufe
Fällt die Wahl der Fächerbelegung für die Oberstufe in die Zeit des Auslandsschulbesuchs, so ist eine Rücksprache mit den Oberstufenkoordinator*innen notwendig, in welcher Form und zu welchem Zeiptunkt diese einzubringen ist.
Organisationen
Wird der Auslandsschulbesuch von einem kommerziellen Anbieter organisiert, ist dies mitunter kostspielig. Die Vermittlung kann jedoch auch über gemeinnützige Vereine erfolgen:
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Youth for Understanding e.V. (YFU) sowie
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der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch (Dachverband AJA)
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Weitere Links finden Sie in einer Zusammenstellung des Fachbereichs »Internationale Bildungskooperationen« im pädagogischen Institut der Landeshauptstadt München.
Stipendien werden über das Parlamentarische Patenschaftsprogramm und den Bayerischen Kulturfonds angeboten. Ein Teilstipendium erhalten die »Botschafter Bayerns« in den folgenden Partnerländern Bayerns: China, Indien, Bulgarien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
Einen echten Austausch bietet kostengünstig der Jugenddienst des Rotary Clubs an.
Weitere Informationen erhalten Sie an unseren regelmäßigen Informationsabenden zum Auslandsschulbesuch und der Individuellen Lernzeitverkürzung (ILV). Sie können die Vortragsfolien hier noch einmal nachlesen.
Schulberatung am SAG