Eule
Städt. St.-Anna-Gymnasium

Offene Regelungen der Schulordnung

Die Bayerische Schulordnung (BaySchO) beziehungsweise die Gymnasialschulordnung (GSO) geben in einigen ihrer Regelungen den Schulen die Möglichkeit individueller Ausgestaltung. Die folgenden Beschlüsse und Regelungen sind in der Lehrerkonferenz mit großer Mehrheit verabschiedet worden; sie sind — wie vorgesehen — mit dem Schulforum abgestimmt und werden Eltern, Schülerinnen und Schülern jeweils zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben.

Hausaufgaben (BaySchO, § 28)

Hausaufgaben dienen der Anregung zu »eigener Tätigkeit« und sollen von Schülerinnen und Schülern »in angemessener Zeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts bearbeitet werden können« (BaySchO).

Die Klassenleitungen greifen immer dann ein, wenn von Schülerinnen beziehungsweise Schülern oder von Eltern Klagen kommen. Darüber hinaus geben wir folgende Unterstützung bei der Hausaufgabenplanung:

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Leistungsnachweise allgemein (GSO, § 21)

In allen Vorrückungsfächern werden mündliche und schriftliche Leistungen eingefordert:

Zusätzlich gelten die Beschlüsse im Rahmen der sogenannten Modus 21-Maßnahmen wie gemeinsame Jahrgangsschulaufgaben oder Präsentationen. Über die Vorgaben der GSO hinaus gelten folgende Regelungen im Zusammenhang mit Leistungsnachweisen:

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Große Leistungsnachweise (GSO, § 22)

Über die aktuell gültigen Regelungen zum Ersatz von Schulaufgaben durch alternative Formen der Leistungserhebung (§ 22 (2)) informieren Sie sich bitte im ersten Elternbrief des Schuljahres, den wir auch im download-Angebot (Elternbriefe) ablegen!

In jeder modernen Fremdsprache soll in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten werden (§ 22 (1), Satz 3). Wenn möglich gibt es in diesen Jahrgangsstufen eine Konversationsstunde beziehungsweise eine Teilungsstunde zur gezielten Einübung mündlicher Prüfungsformen.

Alle mündlichen Prüfungen finden im jeweiligen Fach am gleichen Tag statt; der Termin muss langfristig vorher festgelegt und Eltern und Schülerinnen und Schülern mitgeteilt werden. Es handelt sich um Teamprüfungen (2–3 Teilnehmer) von 20–30 Minuten mit etwa 20 Minuten Vorbereitungszeit. Inhalt der Prüfung können Kurzreferate, Dialoge oder Teamgespräche zu einem Thema sein. Die in der Prüfung verlangten Kompetenzen werden mit den Bewertungskriterien vorher bekannt gegeben und eingeübt.

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Kleine Leistungsnachweise (GSO, § 23)

Kleine Leistungsnachweise können in schriftlicher und mündlicher Form erhoben  werden.

Die Anzahl der von den Schülerinnen und Schülern im Schuljahr erbrachten Leistungen soll in etwa gleich sein, das heißt aber nicht, dass exakt die gleiche Zahl von Noten vorliegen muss. Darüber hinaus kann sich auch die Art der Leistungserhebung von Schüler/in zu Schüler/in in einem gewissen Rahmen unterscheiden.