Eule
Städt. St.-Anna-Gymnasium

Regeln für den Sportunterricht

Für einen reibungslosen und unfallfreien Sportunterricht gelten am SAG folgende sieben »goldene Regeln«:

Kleidung/Outfit

Richtige Sportkleidung, gute Sportschuhe (keine schwarz abfärbenden Sohlen) und gegebenenfalls eine Sportbrille tragen viel zur Sicherheit beim Schulsport bei.

Lange Haare müssen zusammengebunden werden. In der Halle ist immer Sportkleidung zu tragen, auch dann, wenn eine Schüler*in wegen Erkrankung nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, denn es besteht sonst in der kühlen Halle die Gefahr der Auskühlung.

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Schmuck

Schmuckgegenstände (z. B. Ringe, Ohrringe, Ketten, Gürtel …) können den Träger oder andere verletzen und müssen deshalb zum Sportunterricht abgenommen werden. Nicht abknüpfbare Freundschaftsbändchen sind mit einem sog. Schweißband abzudecken.

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Essen und Trinken

Kaugummikauen und Bonbonlutschen sind im Sportunterricht strengstens verboten. Essen und Trinken ist in der Sporthalle aus hygienischen und Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Mitgebrachte Trinkflaschen müssen vor der Halle abgestellt werden.

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Körperpflege

Es ist wünschenswert, dass sich die Schüler*innen nach dem Sportunterricht waschen. Daher ist die Mitnahme eines Handtuchs zu empfehlen.

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Unterrichtsversäumnis

Kann eine Schüler*in aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht teilnehmen (einzelne Sportstunde), so ist dem Lehrer eine Mitteilung der Eltern oder ein ärztliches Attestes vorzulegen. Es besteht Anwesenheitspflicht.

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Attest

Ist eine Schüler*in länger als 10 Tage verhindert, am Sportunterricht teilzunehmen, muss in jedem Fall ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

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Unfälle im Sportunterricht

Sollte es trotz aller Vorsicht, Rücksichtnahme und Fairness doch zu einem Unfall kommen, so muss der Unfall innerhalb von 3 Tagen dem Versicherungsträger gemeldet werden. Wenn ärztliche Leistungen ohne Unfallmeldung in Anspruch genommen werden, ist der behandelnde Arzt berechtigt, seine Honorarforderungen dem Patienten privat in Rechnung zu stellen. Das Formblatt für eine Unfallmeldung liegt im Sekretariat auf und wird von dort weitergeleitet, nachdem es von der betroffenen Schüler*in ausgefüllt worden ist.

Thorsten Zetzl