Klassenbildung
Grundsätze
Für die Zusammensetzung der Klassen berücksichtigen wir sowohl pädagogische Überlegungen als auch organisatorische Rahmenbedingungen der Klassenbildung, um zu gewährleisten, dass sich ein funktionierender Stundenplan mit möglichst wenig klassenübergreifenden Koppelungen ergibt.
Schüler*innen sowie ihre Eltern tragen an uns immer wieder ihren Wunsch heran, mit befreundeten Kindern die selbe Klasse zu besuchen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir diesen Wünschen zur Gewährleistung eines funktionierenden Schulbetriebs nicht immer entsprechen können. Im Interesse der Transparenz legen wir hier die Grundsätze der Klassenbildung am SAG dar. Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese im Einzelfall keinen Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Klasse begründen.
Organisatorische Rahmenbedingungen
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Die Kursbildung der Oberstufe (12–13) orientiert sich aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten zur Fächerbelegung ausschließlich an den Wahlergebnissen der Schüler*innen.
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Die Klassenstärken sollen in einer Jahrgangsstufe möglichst ausgewogen sein. Ausnahmen können sich im Einzelfall ergeben, wenn die Raumsituation eine Bildung von gleich großen Klassen verhindert.
In allen Jahrgangsstufen sollen die Kursgrößen bei gekoppelten Unterrichtsschienen ebenfalls möglichst ausgewogen sein.
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Klassenbildung und Stundenplanerstellung sind umfangreiche und miteinander verschränkte organisatorische Prozesse. Sie finden zu festen Zeiten statt und können nicht im laufenden Schuljahr wiederholt werden.
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In den Jahrgangsstufen 5 mit 11 sollte das Verhältnis zwischen den Geschlechtern möglichst ausgewogen sein, da dies die Bildung der Sportgruppen erleichtert.
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Jede Koppelung von Lerngruppen (etwa Fremdsprachen, Übungsstunden in den MINT-Fächern) über Klassengrenzen hinweg führt zu erheblichen Schwierigkeiten beim Stundenplan und auch im Schulaufgabenplan. Daher sollten innerhalb einer Klasse (5–11) so wenig Fremdsprachenkombinationen wie möglich vertreten und gleichzeitig eine Fremdsprachenkombination nicht über mehrere Klassen verteilt sein.
Pädagogische Überlegungen
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Die Klassen 5 mit 7 der Unterstufe sollen möglichst im Verband erhalten bleiben. Zumeist bleiben auch die Kernfachlehrkräfte und das Klassenleitungsteam gleich. Dies erleichtert den Übergang vom Klassenleiterprinzip der Grundschule auf das Fachlehrerprinzip des Gymnasiums.
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Beim Wechsel in die Jahrgangsstufe 8 müssen die Klassen aufgrund der vielfältigen Wahlmöglichkeiten für die Fremdprachenfolge neu zusammengesetzt werden. Der Klassenverband soll dann aber nach Möglichkeit bis zum Ende der Mittelstufe im 11. Jahrgang erhalten bleiben.
Änderungen können nötig sein, wenn sich zum Beispiel die Schüler*zahlen einer bestimmten Sprachenkombination durch Auslandsaufenthalte verschieben, typischerweise kann dies in der 11. Jahrgangsstufe der Fall sein.
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Die Bildung einer Klassengemeinschaft verläuft nicht immer reibungslos. Der konstruktive Umgang mit Konflikten und das Erlernen von Mitverantwortung für Andere ist jedoch nach unserer Überzeugung eine wichtige Bildungsaufgabe — sowohl für den Einzelnen als auch für die Klassengruppe. Ein Klassenwechsel als »schnelle Hilfsmaßnahme« ist für ein Gelingen dieses Prozesses meist kontraproduktiv. Wir setzen vielmehr, auch aufgrund positiver Erfahrungen, auf stützende pädagogische Maßnahmen.
Hinweise zum Verfahren
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Bei der Einschreibung für die 5. Jahrgangsstufe bieten wir den Service an, dass Sie eine Wunschpartner*in für Ihr Kind angeben können.
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Im Zuge der Zweigwahl in der 7. Jahrgangsstufe haben Schüler*innen nochmals die Möglichkeit, eine Wunschpartner*in anzugeben. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei Angabe von mehr als einer Wunschpartner*in nur die erstgenannte Person berücksichtigt werden kann!
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Aus verschiedenen Gründen können wir diese Wünsche nicht immer gewährleisten, zum Beispiel dann, wenn die Wunschpartner*in nicht aufgenommen werden kann oder »Kettenwünsche« zu größeren Ballungen führen würden.
Die Bekanntgabe der Klassenzusammensetzung in der 5. ten und 8. Jahrgangsstufe erfolgt zum Beginn des Schuljahres. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Informationen vorab geben können.
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Ein Zusammenlegen von Wunschpartner*innen kann auch nur dann erfolgen, wenn keine organisatorischen Gründe entgegen stehen. Zum Beispiel wird einem Wechsel über die Grenzen von Fremdsprachengruppen hinweg grundsätzlich nicht stattgegeben.
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Mitunter tritt auch der Fall ein, dass sich Wunschpartner*innen ändern. Ein solcher Änderungswunsch muss formlos, aber schriftlich, unter Nennung beider Namen sowie unterzeichnet von Schüler*innen und ihren Eltern möglichst umgehend bei der Unter- beziehungsweise Mittelstufenbetreuung eingereicht werden. Eine besondere Begründung ist nicht notwendig.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass abhängig vom Planungsstand eine solche Änderung nicht immer berücksichtigt werden kann! Dies gilt ganz besonders für Wechselwünsche, die erst nach Schuljahresbeginn eingereicht werden!