Unterstützung bei den Hausaufgaben
Vorbehalt
Leider müssen wir das hier skizzierte Angebot unter den Vorbehalt stellen, dass sich die Corona-Pandemie günstig entwickelt. Wir können nicht ausschließen, dass wir zu kurzfristigen Änderungen in der Durchführung und Organisation bis hin zu einem kompletten Einstellen des Angebots gezwungen sind.
Angebot der »Studierzeit«
Im Rahmen des Ganztagsangebotes bietet das St.-Anna-Gymnasium für die Unter- und Mittelstufe Studierzeiten an, in denen die schriftlichen Hausaufgaben erledigt werden können, die folgenden Tage vorbereitet und auch für Prüfungen gelernt werden kann.
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In der Unterstufe ist die Studierzeit an Tagen mit Pflichtunterricht am Nachmittag in den Stundenplan integriert (»Rhythmisierung«). An den kurzen Tagen kann dieses Angebot von Ihnen nach der Mittagspause (in der 8. und 9. Stunde) zusätzlich gewählt werden.
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In der Mittelstufe besteht das Angebot an allen Tagen (Montag bis Donnerstag) ohne Pflichtunterricht am Nachmittag. Die Studierzeit eignet sich insbesondere für den Fall, wenn Ihr Kind einen Wahlkurs besuchen will und so die Zeit zwischen Pflicht- und Wahlunterricht sinnvoll nutzen kann.
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Die Betreuung übernehmen in der Regel Fachlehrkräfte der Klasse. Bei fachlichen Fragen können gegebenenfalls auch Lehrkräfte aus Nachbargruppen befragt werden.
Ziel der Studierzeit ist es, Ihre Kinder dabei zu unterstützen, ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig und eigenverantwortlich zu erledigen. Deshalb findet in der ersten Stunde überwiegend Stillarbeit statt; die betreuuende Lehrkraft gibt Hilfe zur Selbsthilfe. In der zweiten Hälfte ist auch Partnerarbeit möglich.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Unterstufen- beziehungsweise Mittelstufenbetreuung. Sie gilt für das ganze Schuljahr. In Einzelfällen kann eine An-, Ab- oder Ummeldung vorgenommen werden. Allerdings können wir die Finanzierung nur dann gewährleisten, wenn im gesamten Nachmittagsangebot ausreichend Schüler*innen angemeldet sind. Anmeldeformulare finden Sie in unserem download-Angebot (Merkblätter).
Bitte beachten Sie, dass nach einer Anmeldung die Teilnahme Ihres Kindes an der Studierzeit verpflichtend ist! Für dringende Termine (etwa Artzbesuche) ist ein Antrag auf Befreiung bei der Schulleitung notwendig.
A. Wieshuber